Mit Ersitzung bezeichnet man den Eigentumserwerb durch langjährigen Besitz. Die Ersitzung ist auch im römischen Recht unter dem Begriff usucapio bekannt.
Gemäß § 937ff BGB kann man an einer Sache die im Eigentum eines anderen steht, das Eigentum
erwerben, wenn man die Sache für 10 Jahre im Eigenbesitz hat.
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