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Fernabsatzrichtlinie (FARL) 97/7/EG
(it.recht)
    

Mit FARL wird die EU-Richtlinie vom 20.5.1997 bezeichnet, die eu-weit einheitliche Regelungen über den Verbraucherschutz bei Vertragsschlüssen im sog. Fernabsatz (Verträge zwischen Verbrauchern und Lieferanten die mittels Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden) schaffen soll.

In Deutschland ist diese Richtlinie durch § 312b BGB Fernabsatzverträge, umgesetzt worden.

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