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Freiheitsrechte
(recht.oeffentlich.grundrechte)
    

Als Freiheitsrechte werden Grundrechte bezeichnet, die Freiheiten gegenüber dem Staat einräumen (z.B. Art. 2 GG).

Gegenbegriff Gleichheitsrechte

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Auf diesen Artikel verweisen: Gleichheitsrechte