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Gleichheitsrechte
(recht.oeffentlich.grundrechte)
    

Als Gleichheitsrechte werden die Grundrechte bezeichnet, die die Gleichbehandlung der Bürger untereinander garantieren (z.B. Art. 3 GG).

Gegenbegriff Freiheitsrechte

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Auf diesen Artikel verweisen: Freiheitsrechte