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Fronde/Frondienst
(recht.geschichte.ma)
    

Mit Fronde (= Frondienst) wurde im Mittelalter eine Dienstleistung bezeichnet, die zwangsweise für öffentliche oder private Berechtigte verrichtet werden musste. Die Fronde war als dingliches Recht mit dem Besitz eines Grundstücks verbunden.

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