Gemäß § 2 StVG braucht man zum Führen von
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen eine Fahrerlaubnis.
Diese Fahrerlaubnis wird mit dem Führerschein erteilt und
nachgewiesen.
D.h. Führerschein Fahrerlaubnis sind voneinander zu unterscheiden.
Entzogen werden kann nur die Fahrerlaubnis. Der Führerschein wird eingezogen.
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