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Gaststaettenrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Gaststaettenrecht wird der Teil des Wirtschaftsrechts bezeichnet, der den Betrieb von Gaststätten regelt. Das Gaststättenrecht dient der Abwehr von Gefahren, die durch den Betrieb einer Gaststätte entstehen. Dazu gehöret der Schutz vor Alkoholmißbrauch sowie der Schutz von Gästen, Bediensteten und Nachbarn.

Geregelt ist das Gaststättenrecht im Gaststättengesetz in Verbindung mit der Gewerbeordnung.

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