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Mit Gerichtsstand wird der Ort bezeichnet, an dem eine Person verklagt (Zivilprozess) oder angeklagt (Strafprozess) werden kann. Es gelten jeweils unterschiedliche Regeln für den Zivil- und Strafprozess. Für Details siehe unter den jeweiligen Stichworten.
- Gerichtsstand ZPO
- Gerichtsstand StPO
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