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Art. 42 Haager Landkriegsordnung
(gesetz.hlko)
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Ein Gebiet gilt als Besetzt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.

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Auf diesen Artikel verweisen: Haager Landkriegsordnung (HLKO)