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höchstpersönliches Recht
(recht.zivil.materiell)
    

Von einem höchstpersönlichen Recht spricht man, bei einem subjektiven Recht, dass nur von seinem Inhaber geltend gemacht werden und nicht übertragen werden kann. höchstpersönliche Rechte sind nicht vererblich.

Beispiele: Namensrecht, Vereinsmitgliedschaft, Unterhaltsanspruch, Sorgerecht.

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