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Sorgerecht
(recht.zivil.materiell.familie.sorge)
    

Mit Sorgerecht wird das Recht zur elterlichen Sorge bezeichnet.

Das Sorgerecht kann nur bei den Eltern liegen. Dritte können nur zum Vormund bestellt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Wechselmodell/Doppelresidenzmodell, paritätisch/Geltendmachung * höchstpersönliches Recht * Folgesachen