logo
Artikel Diskussion (1)
horizontale/vertikale Direktwirkung
(recht.eu)
    

Mit horizontaler Direktwirkung wird die unmittelbare Wirkung von EU-Richtlinien zwischen Privaten bezeichnet. Mit vertikaler Direktwirkung die Wirkung von Richtlinien zwischen Staat und Bürger. Für Details siehe unter Eu-Richtlinie.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: EU-Richtlinien