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Inhaltsnormen
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.tarif)
    

Inhalt
             1. Tarifvertrag

1. Tarifvertrag

Tarifvertragliche Inhaltsnormen wirken direkt auf die Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen Arbeitnehmer ein, verändern sie aber nicht. Sie regeln Fragen der Form und des Inhalts von Arbeitsverträgen. Dabei können Inhaltsnormen die Bedingungen des Arbeitsvertrages grundsätzlich nur verbessern, da gemäß § 4 Abs. 3 BGB günstigere Regelungen im Arbeitsvertrag vorgehen.

Zu den Inhaltsnormen gehören auch Zulassungsnormen, die die im Gesetz an verschiedenen Stellen für grundsätzlich zwingende Normen vorgesehene einzelvertragliche Abweichungsmöglichkeit öffnen (z.B. § 4 Abs. 4 Entgeltfortzahlungsgesetz)

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