Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts lassen sich wie folgt einteilen:
Auf diesen Artikel verweisen: Autonomie * Juristische Person * Insichprozess, Verwaltungsprozessrecht * richtiger Klagegegner/Rechtsträgerprinzip, VwGO * Beamt*in * Beliehene/Beliehener * Allgemeine Geschäftsbedingungen, Anwendungsbereich * Öffentliches Unternehmen