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Kollektivdelikt/Sammelstraftat
(recht.straf.at)
    

In der früheren Rechtsprechung war Kollektivdelikt die Bezeichnung für die Zusammenfassung mehrerer gleichartiger gewerbsmäßig begangener Straftaten. Die Rechtsprechung nahm hier einen Fortsetzungszusammenhang an. Heute wird der Fortsetzungszusammenhang für Sammelstraftaten abgelehnt.

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