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Kommenda/Sendegesellschaft
(recht.geschichte)
    

Mit Kommenda (ital.) wurde der, sich seit dem 12. Jhd. verbreitende, Vorläufer der Kommanditgesellschaft bezeichnet. Bei der Kommenda gab es einen Unternehmer, der im Fernhandel tätig war und einen Geldgeber (sog. Kapitalist), der am Gewinn beteiligt war. Damit konnte man das Wucherverbot der Kirche umgehen.

In Deutschland etablierte sich diese Gesellschaftsform unter der Bezeichnung Sendegesellschaft.

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Auf diesen Artikel verweisen: Wucherverbot