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Konkurrentenklage im Beamtenrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Bei Konkurrentenklagen im Beamtenrecht besteht, soweit eine Planstelle existiert, ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahl und darüber hinaus dürfte der am besten geeignete Bewerber auch einen Anspruch auf Ernennung haben.

Es ist aber darauf zu achten, dass eine einmal erfolgte Ernennung gemäß des Grundsatzes der Ämterstabilität und unter Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes nicht wegen Auswahlfehler zurückgenommen werden kann. Ein abgelehnter Mitbewerber hat daher nur die Möglichkeit vor Ernennung mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen die Ernennung, die ein Verwaltungsakt ist, vorzugehen. Hier ist an Maßnahmen im Wege einer einstweiligen Anordnung zu denken.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ämterstabilität * Konkurrentenklage