logo
Artikel Diskussion (0)
Landgericht (LG)
(recht.allgemein.prozess)
    

Das LG ist das über dem Amtsgericht und unter dem Oberlandesgericht stehende ordentliche Gericht. Für Details siehe unter Landgericht, Zivilsachen und Landgericht, Strafsachen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 19 BNotO [Amtspflichtverletzung/Haftung] * Kammer/Senat * Lüth-Urteil * Kammer für Handelssachen * Schöffen * Einzelrichter * Ordentliche Gerichte/ordentliche Gerichtsbarkeit