Zu diesem Artikel gibt es 4 Kommentare.
Schreiben |
Bearbeiten12.01.20 Käsekuchen : | Vielen Dank! Kurz und knackig!
|
14.03.09 Anonym: | Diese Definitionen sind juristisch korrekt und vermitteln eine Übersicht. Die Ausdrucksweise ist verständlich. Sehr gut!
|
24.02.08 Anonym: | Nicht sehr aufschlussreich...
|
08.02.07 Anonym: | Es wäre sehr viel verständlicher wenn man hier Beispiele Geben würde und die Beziehung der stattsorgane zum Gesetzgebungsverfahren der Gesetzeeibeziehen würde. Dieser Text war für mich nicht aufschlussreich genug.
|