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Nutzungsverbot
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen

Ein Nutzungsverbot ist ein von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erlassener Verwaltungsakt, der dem Störer (= der der für die Nutzung verantwortlich ist) eine bestimmte rechtswidrige Nutzung einer baulichen Anlage oder einer anderen Anlage untersagt (§ 71 Abs. S. 2 HBO)

1. Voraussetzungen

  1. Formelle oder materielle Illegalität der Benutzung
  2. keine andere Möglichkeit zur Herstellung rechtmäßiger Zustände (Genehmigung oder Erteilung von Ausnahmegenehmigung)
  3. fehlerfreie Ermessensausübung (idR zugunsten des Verbots der rechtswidrigen Nutzung

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Auf diesen Artikel verweisen: Baubehörden/Bauaufsichtsbehörden