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Mit principium talionis (lat.) oder Talionsprinzip wird die Vergeltung Auge um Auge, Zahn um Zahn bezeichnet. D.h. wer einem anderen einen Schaden zufügt, dem soll der gleiche Schaden zugefügt werden. Wer einen Menschen am Körper verletzt, der soll an seinem Körper verletzt werden, wer einen Menschen tötet, soll getötet werden.
In einer Rechtsordnung mit ausdifferenzierten Straftatbeständen, die nicht nur den den Einzelnen schützen (z.B. Aussagedelikte oder Staatsschutzdelikte) ist das Talionsprinzip nicht durchführbar. Zudem entspricht es nicht mehr dem modernen Gerechtigkeitsempfinden.
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