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Satzung, Zivilrecht
(recht.zivil.materiell.at und recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft)
    

Die Verfassung eines Vereines wird als Satzung bezeichnet (§ 25 BGB). Über die Satzung wird von den Vereinsmitgliedern beschlossen (§ 33 BGB).

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Auf diesen Artikel verweisen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) * Aktiengesellschaft, Voraussetzungen * Satzung * Streikgeld/Streikunterstützung