Zur Schweigepflicht bestimmter Berufsgruppen siehe unter Berufsgeheimnis.
Zur die Schweigepflicht von Angehörigen des öffentlichen Dienstes siehe unter Dienstgeheimnis
Beide Gruppen können im Prozess von ihrer Schweigepflicht durch die
Betroffenen (d.h. die Klienten, bzw. den Staat) entbunden werden.
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