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Mit sofortiger Beschwerde wird ein Rechtsmittel bezeichnet, mit dem Entscheidungen der Gerichte angegriffen werden können, die keine Urteile sind. Die Voraussetzungen variieren je nach Rechtsgebiet. Für Einzelheiten siehe unter:
- sofortige Beschwerde im Zivilprozess
- sofortige Beschwerde im Strafprozess
- sofortige Beschwerde im Verwaltungsgerichtsprozess
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