logo
Artikel Diskussion (0)
sofortige Beschwerde
(recht.allgemein.verfahren)
    

Mit sofortiger Beschwerde wird ein Rechtsmittel bezeichnet, mit dem Entscheidungen der Gerichte angegriffen werden können, die keine Urteile sind. Die Voraussetzungen variieren je nach Rechtsgebiet. Für Einzelheiten siehe unter:

  1. sofortige Beschwerde im Zivilprozess
  2. sofortige Beschwerde im Strafprozess
  3. sofortige Beschwerde im Verwaltungsgerichtsprozess

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Prozessvergleich im schriftlichen Verfahren * Vollstreckungserinnerung * Gericht/Gerichtsbarkeit/Gerichtszweige/Rechtswege * Beschwerde, ZPO * Rechtsbeschwerde * Erledigungserklärung, beiderseitig