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Staatshaftungsrecht
(recht.oeffentlich.staatshaftung)
    

Das Staatshaftungsrecht regelt die Haftung des Staates für Schäden die dem Bürger durch den Staat (d.h. seine Organe: Beamte, Angestellte, Verwaltungshelfer usw.) entstanden sind.

Dabei kann die Schädigung sowohl aus rechtmäßigen als auch aus rechtswidrigem Verhalten resultieren.

Mögliche Anspruchsgrundlagen im Einzelnen:

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Auf diesen Artikel verweisen: Gewohnheitsrecht * Schadensersatz * Öffentliches Recht