logo
Artikel Diskussion (0)
Streikexzess
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Von einem Streikexzess spricht man, wenn ein Arbeitskampf grundsätzlich rechtmäßig ist, einzelne Verhaltensweisen aber rechtswidrig sind. Beispiel: Im Rahmen einer rechtmäßigen Arbeitsniederlegung schlägt ein Streikposten einen "Streikbrecher".

In der Regel führen solche Exzesse nicht zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks. Dazu kann es aber kommen, wenn die rechtswidrige Aktion dem Streik sein Gepräge gibt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Streik