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Tatbestand
(recht.allgemein und recht.straf)
    

Inhalt
             1. Strafrecht

Mit Tatbestand wird die Gesamtheit der Voraussetzungen einer Norm bezeichnet.

1. Strafrecht

Siehe unter Tatbestand, Strafrecht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Begehungsdelikt/Unterlassungsdelikt