|
Das Strafgesetz bestraft nicht nur Handeln, sondern auch Unterlassen.
Man unterscheidet:
- echte Unterlassungsdelikte, bei denen das Unterlassen
schon vom Tatbestand erfaßt wird, z.B. § 323c StGB und
- unechte Unterlassungsdelikte, die erste in Verbindung
mit § 13 StGB strafbar sind.
Werbung:
| |