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Verwaltungsakt, feststellender/gestaltender/vollstreckungsfähige
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Als feststellender Verwaltungsakt wird ein Verwaltungsakt bezeichnet, mit dem rechtserhebliche Eigenschaften in einem Einzelfalles festgelegt werden.

Beispiel: Feststellung des Tauglichkeitsgrades für den Wehrdienst.

Als gestaltende Verwaltungsakte werden Verwaltungsakte bezeichnet, die unmittelbare eine Änderung der Rechtslage herbeiführen.

Beispiel: Erteilung einer Genehmigung.

Feststellende und gestaltende Verwaltungsakte sind nicht vollstreckbar.

Als vollstreckungsfähiger Verwaltungsakt wird ein VA bezeichnet, der den Betroffenen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verpflichtet.

Beispiel: Feststellung des Tauglichkeitsgrades für den Wehrdienst.

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