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Zertifikat/Signatur, qualifiziertes Zertifikat/Signatur
(it.recht)
    

Inhalt
             1. Begriff
             2. Rechtlich
             3. Prüfung

1. Begriff

Allgemein gesprochen ist ein Zertifikat/eine Signatur ein von einem Dritten erstellter Datensatz der unter Verwendung von public-Key-Systemen die Identität des Verwenders beglaubigt.

2. Rechtlich

Gemäß Artikel 25 der eIDAS-Verordnung ist eine Qualifizierte elektronische Signatur eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht.

Qualifiziert ist das Zertifikat wenn es von einem Zertifizierungsdiensteanbieter augestellt wird, der den Anforderungen des Vetrauensdienstegesetzes entspricht.

3. Prüfung

Die Prüfung eines Zertifikates/einer Signatur erfolgt innerhalb einer Software die die Schlüssel ausliest und abgleicht. Dafür werden die sogenannten Root-Zertifikate benötigt.

Windows => Microsoft Management Console => SnapIt => Zertifikate.

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Auf diesen Artikel verweisen: Zertifizierungsdiensteanbieter