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Im Zivilprozess ist eine Klage zulässig wenn die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind und keine Prozesshindernisse geltend gemacht werden. Entscheidet das Gericht in einer abgesonderten Verhandlung über die Zulässigkeit der Klage und kommt zu einer Zulässigkeit, muss es dies in einem Zwischenurteil ausgesprochen werden (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 134).
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