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1. Abschnitt 1 - Allgemeine Pflichten


(gesetz.dsgvo.kapitel-iv.abschnitt-1)
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Abschnitt 1 - Allgemeine Pflichten


 Art. 24 DSGVO Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
 Art. 25 DSGVO Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
 Art. 26 DSGVO Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
 Art. 27 DSGVO Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
 Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeiter
 Art. 29 DSGVO Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
 Art. 30 DSGVO Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
 Art. 31 DSGVO Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

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