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Fiskus/fiskalisches Handeln
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Fiskus (lat. Geldkasse) wird der Staat bezeichnet, wenn er sich als juristische Person des öffentlichen Rechts privatrechtlicher Mittel bedient. Zum fiskalischen Handeln zählen dabei

Nicht dazu zählt das sog. Verwaltungsprivatrecht.

Zur jeweiligen Bindung an dass öffentliche Recht/Grundrechte siehe die einzelnen Verweisungen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Hoheitsakt * Gerichtsstand * Öffentliche Hand * Landgericht, Zivilsachen * in dubio pro fisco/in dubio contra fiscum * Erbfolge * § 46 BGB Anfall an den Fiskus* Öffentliches Unternehmen