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Hehlerei
(recht.straf.bt.259)
    

Inhalt
             1. Prüfungsaufbau

Mit Hehlerei wird das Verschaffen, Ankaufen oder Absetzen oder die Hilfe beim Absetzen von Sachen bezeichnet, die aus einer Straftat, wie z.B. Diebstahl, entstammen. Die Hehlerei ist gemäß § 259 StGB ein Vergehen.

1. Prüfungsaufbau

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Auf diesen Artikel verweisen: Hehler * Hehler * Perpetuierungstheorie * geringwertige Sache * Gewerbe/Gewerbebetrieb/gewerblich