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Kontrollfunktion des Bundestages
(recht.oeffentlich.staat)
    

Die Kontrolle der Regierung ist eine der Funktionen des Bundestages. Ausgeübt wird sie z.B. durch das in Art. 43 GG geregelte Zitationsrecht, das Zustimmungserfordernis für völkerrechtliche Verträge, das konstruktive Misstrauensvotum, die Anfragen und die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.

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