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Vertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
(engl. contract )
    

Mit Vertrag wird ein Rechtsgeschäft bezeichnet, an dem mindestens zwei Personen beteiligt sind (= mind. zweiseitiges Rechtsgeschäft).

Ein Vertrag kommt zustande durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme).

Beispiel: A erklärt gegenüber dem B "Ich biete Dir meinen Fiat Punto für 2.000,- Euro zum Kauf an. B erklärt "Ich nehme das Angebot an". Damit ist zwischen A und B ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Bei Verträgen unterscheidet man zwischen:

Beim gegenseitigen Vertrag entstehen bei allen Parteien im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Rechte und Pflichten (Beispiel: Kaufvertrag).

Für den unvollkommen zweiseitigem Vertrag siehe hier.

Beim einseitig verpflichtenden Vertrag verpflichtet sich nur die eine Partei. Die andere Partei erhält nur ein Recht (Beispiel: Bürgschaft.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kautel (Kautelen) * Pachtvertrag * Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter * Klausel * Fernabsatzvertrag * Sicherungsvertrag * Privatvertrag/privatrechtlicher Vertrag * Anspruchsaufbau/Anspruchsprüfung * Einigung, Sachenrecht * Unvollkommen zweiseitiger Vertrag * Hauptpflicht/Nebenpflicht/Nebenleistungspflicht * § 145 BGB Bindung an den Antrag * contract * Kontrakt * admin-c-Vereinbarung * Rechtsgeschäft * Gegenleistung * Vertragspartei * Mischvertrag * Saldotheorie/Zweikondiktionenlehre * Öffentlich-rechtlicher Vertrag/Verwaltungsvertrag * antizipierte Annahme * Vertragsaufsage * ausbedingen * Übertragungsvertrag * Schenkung * Pflicht zum Handeln * Vertrauenshaftung * Gläubiger/Schuldner