Der Bundestag ist die gesetzgebende Gewalt in Deutschland. Er
wird in
allgemeiner,
unmittelbarer,
freier,
gleicher und
geheimer Wahl (Art. 38 Abs. 1 S.1 GG)
gewählt.
Neben der Gesetzgebung hat der
die Funktion der Herrschaftsbestellung und der Kontrolle der Bundesregierung.
Die in den Bundestag Gewählten sind Vertreter des ganzen Volkes, an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
D.h. der Bundestagsabgeordnete ist nicht der Mehrheit die ihn gewählt hat
verpflichtet, ebensowenig der Partei oder Fraktion der er angehört.
In der Praxis wird dieser Grundsatz aber durch die
sog. Fraktionsdisziplin die den Fraktionen ein geschlossenes
Auftreten ermöglichen soll eingeschränkt (Siehe Jarass/Pieroth,
GG, Art. 38 Rn, 28 mwN).
Der Bundestag hat gemäß § 1 Bundeswahlgesetz 598 Abgeordnete. Dazu
kommen die sog. Überhangmandate. Siehe auch unter Wahlsystem zum Bundestag.
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