Mit Kapitalgesellschaft wird eine Gesellschaft bezeichnet, bei der die
Identität der Gesellschaft unabhängig von den Gesellschaftern ist und die
Mitgliedschaft allein auf der Kapitaleinlage beruht. Kennzeichen der
Kapitalgesellschaft sind: Keine persönliche Haftung der Gesellschafter,
keine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter, leichte Veräußerbarkeit des
Anteils.
Kapitalgesellschaften sind rechtsfähig. Das Gesetz kennt folgende Formen:
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